DISTANCE RUN SCHIFFERSTADT – BENEFIZLAUFPräsenzlauf – 05.09.2020, 10 Uhr bis 16 Uhr
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am Gelände des FSV 13/23 Schifferstadt
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„Lauf für Deinen Verein (und den Vogelpark)!“ | |||
AUSSCHREIBUNG ALS PDF |
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Veranstalter: | LC Schifferstadt 1969 e.V. | ||
Kontakt: | info@lc-schifferstadt.de | ||
Homepage: | www.lc-schifferstadt.de | ||
Zeitraum: | 05.09.2020, 10 – 16 Uhr | ||
Veranstaltungsort: | Am Gelände des FSV 13/23 Schifferstadt |
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Anmeldezeitraum: |
31.08.2020 bis 04.09.2020, 23:59 Uhr |
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Laufstrecken: | 1,0 km Schülerlauf (Jg. 2005 bis 2014) 5,0 km Lauf (Jg. 2006 und älter) 5,0 km (Nordic) Walking (Jahrgang 2010 und älter) 10,0 km Lauf (Jahrgang 2004 und älter) |
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Startgebühren: | Aus organisatorischen Gründen erfolgt eine Staffelung der Startgebühr nach Alter.
5,00 €, bis einschließlich Jahrgang 2005 8,00 € Jahrgang 2004 und älter |
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Zeitnahme: | Die Zeitnahme erfolgt elektronisch über einen Transponder in der Startnummer. | ||
Zeitnahmedienstleister: | de-timing GmbH Martin Hellige Brunckstr. 3 67105 Schifferstadt |
Laufen und Gutes für die Schifferstadter Vereine tun!
Detailplan
Hygienekonzept Kurzfassung (ausführliche Version am Ende der Ausschreibung):
1. Nichtbeachtung des Hygienekonzepts führt zur sofortigen Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung.
2. Die TeilnehmerInnen werden in der Ausschreibung, bei der Anmeldung, sowie am Veranstaltungstag über das Hygienekonzept informiert. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es regelmäßige Lautsprecherdurchsagen mit Hinweisen zum Hygienekonzept.
3. LäuferInnen müssen am Veranstaltungstag eine Gesundheitserklärung ausfüllen und bestätigen, dass sie gesund sind, um startberechtigt zu sein.
4. Wann immer ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer Nase-/Mundbedeckung.
5. Am Zugang zum Veranstaltungsbereich stehen Spender für Händedesinfektionsmittel bereit. Diese sind vor Betreten des Veranstaltungsgeländes zu verwenden.
6. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es keine Duschmöglichkeiten. Es wird keine Wettkampf- oder Zielverpflegung ausgegeben.
7. Im Bereich der Startnummernausgabe und im Wartebereich gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Masken können auf dem Weg zum Start im dafür vorgesehenen Bereich abgelegt und nach dem Zieleinlauf dort wieder aufgenommen werden.
8. Unter Beachtung der Einbahnstraßenregelung darf der Start-/Zielbereich nach Abholung der Startnummer wieder verlassen werden. Der Zugang zum Startbereich erfolgt unter Beachtung der Einbahnstraßenregelung.
9. Die StarterInnen gehen einzeln im Abstand von 60 s auf die Laufstrecke. Um dies zu gewährleisten müssen folgende Punkte beachtet werden:
a. Die maximale TeilnehmerInnenzahl wird auf 240 StarterInnen in 6 h, entspricht 60 StarterInnen pro Stunde, begrenzt.
b. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Onlineanmeldung möglich. Mit der Anmeldung werden minutengenaue Startzeiten vergeben (Wunschzeiträume sind wählbar). Die genaue Startzeit ist an der vergebenen Startnummer ablesbar und ist einzuhalten (z.B. 1015 = 10:15 Uhr).
c. StarterInnen sollten sich spätestens 5 min vor ihrer jeweiligen Startzeit im Wartebereich einfinden.
d. Die StarterInnen werden 60 s vor ihrem Start aus dem Wartebereich an die Startlinie gelassen.
10. Der Aufenthalt im Zielbereich ist so kurz wie möglich zu halten. Es sind keine Zuschauer im Start-/Zielbereich der Veranstaltung zugelassen.
11. Der Start-/Zielbereich und der Bereich der Startnummernausgabe darf nur von TeilnehmerInnen betreten werden. Ausgenommen hiervon ist eine Begleitperson für minderjährige TeilnehmerInnen.
Strecken:
2,5 km Runde: 5 km = 2 Runden, 10 km = 4 Runden1 km Runde (2 Runden im Wald)
Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung
Das Startgeld wird abzüglich der Unkosten für den Zeitnahmedienstleister vollständig gespendet. Im Meldeprozess kann freiwillig ein zusätzlicher Spendenbeitrag ausgewählt und gezahlt werden. Dieser wird vollständig gespendet.
Mit der Laufveranstaltung sollen der Vogelschutz- und -Zuchtverein 1955 e.V. Schifferstadt (Träger des Vogelparks Schifferstadt), sowie weitere Schifferstadter Vereine unterstützt werden. Die Auswahl der Vereine erfolgt gestaffelt nach TeilnehmerInnenzahl.
Die Auszahlung der Spende an die Vereine erfolgt am Ende der Veranstaltung nach folgender Aufschlüsselung:
- 50 % an den Vogelschutz- und Zuchtverein 1955 e.V.
- 25 % an den Verein mit den meisten LäuferInnen
- 15 % an den Verein mit den zweitmeisten LäuferInnen
- 10 % an den Verein mit den drittmeisten LäuferInnen
Es erfolgt keine Ausgabe von Altersklassen-Platzierungen, jedoch werden die Laufzeiten sowie das Gesamtranking in der Ergebnisliste angezeigt.
Die individuelle Teilnahmeurkunde steht nach der Veranstaltung in der Ergebnisliste zum Download bereit.
Hinweise zur Abbuchung:
Die Abbuchung der Startgebühr erfolgt durch den Zeitnahmedienstleister, die de-timing GmbH. Die Abbuchung erfolgt regelmäßig. Die Teilnahmegebühr wird durch den Zeitnahmedienstleister de-timing GmbH per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Mit der Anmeldung wird der de-timing GmbH eine einmalige Erlaubnis zur Abbuchung des Startgeldes erteilt. Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten (pro Fehlbuchung 3,00 Euro zzgl. 1,00 Euro Bearbeitungsgebühr) werden zu Lasten des Kontoinhabers geltend gemacht. Bei erfolgloser Abbuchung besteht kein Anspruch auf die Ergebnisdarstellung. Die Teilnahme an der Vereinswertung ist dann ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Fragen stehen wir gerne per E-Mail an info@lc-schifferstadt.de zur Verfügung.
Haftungs- und Datenschutzerklärung:
Haftungsausschluss und Erklärung des/r LäuferIn zum Haftungsausschluss:
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle sowie Sach- und Personenschäden keine Haftung. Für ausreichend Versicherungsschutz hat jede/r LäuferIn selbst zu sorgen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Onlineanmeldung werden die Veranstaltungsbedingungen anerkannt. Außerdem werden mit der Anmeldung folgende Bedingungen anerkannt:
· Ich bin körperlich fit und für den Wettkampf ausreichend trainiert.
· Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortung für meine persönlichen Gegenstände und Ausrüstung habe.
· Ich erlaube hiermit, dass mein Name und Bild/er von Medien gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit der Laufveranstaltung „Distance Run Schifferstadt“ steht.
· Den Veranstalter und Ausrichter stelle ich von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Eingeschlossen sind hier sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten.
· Weiter stelle ich die Veranstalter und Ausrichter von jeglichen Haftungsansprüchen gegenüber Dritten frei, soweit diese Schäden in Folge meiner Teilnahme an der Laufveranstaltung „Distance Run Schifferstadt“ entstehen.
- Der Veranstaltung liegt die Wettkampfordnung des Deutschen Leichtathletikverbands (Sportordnung, Veranstaltungsordnung, Dopingordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Disziplinarordnung zugrunde.
Mit der Anmeldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an.
Einverständniserklärung/Datenschutz:
Die durch den/die LäuferIn während des Anmeldevorgangs gemachten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter und dessen Dienstleister (z. B. Coderesearch) gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die Daten zur Abwicklung des Bezahlvorgangs.
Bei Verwendung des Meldeportals greifen die Datenschutzrichtlinien von de-timing und deren Dienstleistern.
Ein Teil der personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Altersklasse, Wohnort, Team, Verein, Startnummer, Ergebnis) von dem/der LäuferIn können zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse, Internetseite, Social Media, Presseerzeugnisse etc.) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der/die LäuferIn in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Im Falle der Mannschaftsmeldung, vertreten durch die meldende Person, wird die Einwilligung für die angemeldeten LäuferInnen erklärt.
Die ergebnisrelevanten Daten und somit ein Teil der personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Altersklasse, Wohnort, Team, Verein, Startnummer, Ergebnis) der LäuferInnen werden an externe Dienstleister (z. B. Coderesearch) weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die LäuferIn in die Weitergabe der entsprechenden personenbezogenen Daten an die o. g. externen Dritte ein.
Sie haben das Recht uns gegenüber erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der in der Vergangenheit auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgten Datenverarbeitungen. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies dem Veranstalter schriftlich per Briefpost oder E-Mail (info@lc-schifferstadt.de) mit. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.
Sofern die Anmeldung mehrerer Personen durch eine Person erfolgt, ist diese verpflichtet, vor Abschluss der Anmeldung diese Datenschutzerklärung den anderen Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen und nur bei deren Einwilligung die Anmeldung vorzunehmen
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
LC Schifferstadt e.V.
datenschutzbeauftragter@lc-schifferstadt.de
Die Anmeldung und Zahlungsabwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Zeitnahmedienstleister de-timing GmbH
de-timing GmbH
Martin Hellige
Brunckstr. 3
67105 Schifferstadt
Weiter stehen Ihnen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
· Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.
· Sie haben gemäß Art. 16 DSGVO das Recht unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
· Sie haben gemäß Art. 17 DSGVO das Recht Ihre Daten löschen zu lassen sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt.
· Sie haben gemäß Art. 18 DSGVO das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar noch gespeichert werden allerdings nur noch unter beschränkten Voraussetzungen (z.B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.
· Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich aller Daten welche sie uns bereitgestellt haben. Dies bedeutet, dass wir Ihnen diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen.
· Zur Ausübung dieser Rechte senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@lc-schifferstadt.de. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname, soweit bekannt Ihr Team und Ihre Startnummer an.
· Sofern sie der Ansicht sind, dass wir durch die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, haben sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Hygienekonzept
für den Präsenzlauf des LC Schifferstadt am 05. September 2020
Die nachfolgend beschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen werden umgesetzt, um das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko mit/von Sars-CoV-2 nahezu auszuschließen.
Die Vorgaben der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25.August 2020 werden eingehalten. Insbesondere wird die maximale Anzahl von LäuferInnen im Freien von 350 nicht überschritten. Am Veranstaltungstag werden sich höchstens 240 LäuferInnen plus die maximale Anzahl von 60 Erziehungsberechtigte in dem Zeitfenster von 10 bis 16 Uhr aufhalten (erwartete mittlere Aufenthaltsdauer ≤ 60).
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden vor und am Veranstaltungstag zum Hygieneschutz umgesetzt:
- Veranstaltungsort / -gelände:
a. Der Veranstaltungsort befindet sich am Ortsrand und die Laufstrecke ist im Wald von Schifferstadt, so dass Abstands- und Hygieneregeln zu jeder Zeit eingehalten werden können.
a. Das Gelände ist so groß, dass Mindestabstände eingehalten und die Einbahnstraßenregelung umgesetzt werden können.
b. Am Start- und Zielbereich sind Zuschauer und Besucher nicht erlaubt. Es wird vom Veranstalter dafür gesorgt, dass sich ausschließlich die LäuferInnen im Warte- sowie im Start- und Zielbereich aufhalten.
c. Ziel ist, dass sich maximal 10 Personen im Wartebereich aufhalten, bevor diese in den Startbereich gehen. Die LäuferInnen haben den Zielbereich unverzüglich nach dem Lauf zu verlassen. Die LäuferInnen werden dementsprechend aufgefordert.
d. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt für die LäuferInnen eine Einbahnstraßenregelung, so dass die Abstände jederzeit eingehalten werden.
e. Auf dem kompletten Veranstaltungsbereich ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz verpflichtend. Die LäuferInnen müssen während des Wettkampfs den Mund und Nasenschutz nicht tragen.
f. Auf dem Veranstaltungsgelände wird in ausreichender Menge Desinfektionsmittel für die LäuferInnen und HelferInnen zur Verfügung gestellt.
g. Ein Aufbewahrungsbereich für Wertsachen wird nicht angeboten.
h. Ebenso werden keine Duschen und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
2. Streckenplanung
a. Der Streckenverlauf ist so gestaltet, dass ein enger Begegnungsverkehr ausgeschlossen ist, da es ein Rundkurs ist. (siehe Tabelle 1: Streckenverlauf)
b. Auf der Strecke ist genügend Platz vorhanden, um mit einem Mindestabstand von 1,50m zu überholen.
3. Informationen an LäuferInnen
a. Es werden Aushänge angebracht, welche auf die die Mindestabstände sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz hinweisen.
b. Zusätzlich werden Ausdrucke bereitgestellt, die das Wegekonzept (Einbahnstraßenregelung) beschreiben. Laufwege werden beschildert und gekennzeichnet.
c. Der Moderator/Sprecher vor Ort weist kontinuierlich auf die geltenden Hygienevorschriften hin. Insbesondere werden auf die Mindestabstände sowie das Tragen des Mund- und Nasenschutzes hingewiesen.
4. Anmeldeprozesse
a. Es werden ausschließlich Onlineanmeldungen zugelassen. Anmeldungen vor Ort sind nicht erlaubt. Bei den Onlineanmeldungen werden die vollständigen Kontaktdaten inkl. der Telefonnummer der LäuferInnen erfasst.
b. Wenn Erziehungsberechtigte vor Ort sind, werden die Kontaktdaten dieser Personen im Vorfeld im Anmeldeprozess erfasst.
c. Den LäuferInnen werden minutengenaue Startzeitfenster zugewiesen, so dass maximal 60 LäuferInnen in einer Stunde starten.
d. Für die LäuferInnen sowie für die Erziehungsberechtigten gilt ein Limit, so dass die maximale Anzahl von 240 LäuferInnen und maximal 50 Erziehungsberechtigte nicht überschritten werden.
e. Startgelder werden online gezahlt, so dass vor Ort keine Zahlungsabwicklung erfolgt.
5. Startnummernausgabe
a. Vor Ort werden die Startnummern an die vorangemeldeten LäuferInnen ausgegeben. Es wird der Mindestabstand eingehalten sowie zusätzlich Mund- und Nasenschutz getragen. Ebenso werden Einweghandschuhe getragen.
b. Es werden Einwegstartnummern ausgegeben, die nach der Veranstaltung nicht zurück zu geben sind.
6. Formulare
a. LäuferInnen müssen am Veranstaltungstag eine Gesundheitserklärung ausfüllen und bestätigen, dass sie gesund sind, um startberechtigt zu sein.
b. Streckenposten erhalten Formulare, um Kontaktdaten von Zuschauern aufzunehmen, falls diese länger verweilen. Prinzipiell gilt, dass keine Zuschauer zugelassen sind und diese deshalb von der HelferInnen angewiesen werden, sich von der Laufstrecke zu entfernen.
7. Zutrittskontrollen
a. Nur wer eine Startnummer vorweisen kann, erhält Zutritt zu dem Wartebereich bzw. Vorstartbereich.
b. Es wird nur dann Zutritt gewährt, wenn Mund und Nasenschutz getragen wird.
c. An den Ein- und Ausgängen steht ein Helfer, der den Zutritt und die Anzahl der Personen kontrolliert, die sich auf dem Gelände und in dem Startbereich befinden. So wird sichergestellt, dass die maximal zulässige Personenanzahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.
8. Startbereich
a. Im Abstand von einer Minute erfolgen Einzelstarts. Lediglich ein(e) Läuferin startet je Minute. Es wird mit dem Überlaufen der Startmatte die Startzeit berührungslos gemessen.
b. Ebenso ist der Wendepunkt im Startbereich. Die Laufwege werden so geführt, dass zu den startenden LäuferInnen der Mindestabstand eingehalten wird.
c. Unmittelbar vor dem kann der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden.
9. Sanitäre Einrichtungen werden nicht bereitgestellt. Die LäuferInnen sollen wenige Minuten vor dem Start erscheinen und unmittelbar nach dem Zieleinlauf das Veranstaltungsgelände wieder verlassen.
10. HelferInnen/Dienstleister
a. Alle Personen, die am Veranstaltungstag vor Ort sind und den Ablauf organisieren, werden angewiesen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ebenso sind Einweghandschuhe zu tragen, wenn bspw. die Übergabe von Startnummern erfolgt.
b. Insbesondere bei der Startnummernausgabe werden Mund- und Nasenschutz sowie Einweghandschue getragen.
11. Verpflegung: Es wird weder eine Strecken- noch eine Zielverpflegung bereitgestellt.
12. Ziel und Siegerehrung
a. Unmittelbar nach dem Zieldurchlauf haben die LäuferInnen das Gelände zu verlassen. HelferInnen vom Veranstalter weisen die LäuferInnen kontinuierlich darauf hin.
b. Am Veranstaltungstag wird keine Siegerehrung durchgeführt.
c. Die Nichtbeachtung des Hygienekonzepts führt zur sofortigen Disqualifikation und zum Ausschluss der bzw. des LäuferIn aus dem Veranstaltungsbereich.
13. Ergebnisse werden online veröffentlicht, so dass jede(r) LäuferIn per Smartphone oder im Internet die Ergebnisse und Laufzeiten aufrufen kann. Damit wird die Ansammlung von LäuferInnen vor Ergebnislisten und Aushängen konsequent vermieden.
Der Leichathletikverband LV Pfalz ist über die Veranstaltung informiert und wird die sportliche Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung im Auftrag des Deutschen Leichtathletik Verbands erteilen.
Der/Die Hygienebeauftragte für die Veranstaltung ist Daniel Jalalpoor, der die Umsetzung der Hygienemaßnahmen im Vorfeld koordiniert und am Veranstaltungstrag überwacht und kontrolliert.
Änderungen sind vorbehalten. Stand: 31.08.2020